Kooperation

Naturheilpraxis Kjersti Hiller

Wenn Sie direkt – ohne ein Rezept vom Arzt – einen Termin bei uns vereinbaren wollen, können Sie die Behandlung auch als Heilpraktikerleistung in Anspruch nehmen.

Wir rechnen die für Sie entstehenden Behandlungskosten in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH 1985) ab.

Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten in Abhängigheit des vom Patienten gewählten Tarifes in der Mehrheit der Fälle. Gesetzliche Krankenversicherungen tragen die Behandlung im Regelfall leider nicht. Seit Anfang 2012 beteiligen sich aber auch immer mehr gesetzliche Krankenkassen an den Kosten einer osteopathischen Behandlung. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.

Für eine vollständige Übernahme der Kosten auch für beihilfeberechtigte Patienten bieten private Anbieter zudem eine entprechende Zusatzversicherung an.

Unabhängig davon besteht häufig die Möglichkeit, die Behandlungskosten steuerlich geltend zu machen. Fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.

Unser erweitertes Angebot zur Naturheilkunde für Kinder und deren Familien finden Sie unter www.heilpraktikerin-hiller.de